Ihr Sachverständiger
für Ihre Immobilie
Real-Estate-Value – Dipl.-Bauing. Weiß – ImmobilienWERTE Sachverständiger für Immobilienbewertung
Telefonische Erstberatung
seriös · unverbindlich · kostenfrei
Begutachtung vor Ort
persönlich · zeitnah · vertrauensvoll
Gutachtenerstellung
unabhängig · termintreu · präzise
Meine Erfahrung für Ihre Immobilie
Ich bin seit über 25 Jahren im Immobiliensektor tätig und liefere Ihnen belastbare und nachvollziehbare Gutachten und Wertermittlungen.
Meine Informationen zu Ihrer Immobilie sind verlässlich und unabhängig, sicher geeignet zur Vorlage beim Finanzamt und bei Kreditinstituten und eine realistische Grundlage für souveräne Entscheidungen.
„Wir wollten unsere ETW in Berlin-Charlottenburg verkaufen und brauchten eine belastbare Wertermittlung nach ImmoWertV. Das Verkehrswertgutachten von Herrn Martin Weiß war sehr gut verständlich und half uns enorm bei der Preisverhandlung. Wir können Herrn Weiß auf jeden Fall weiterempfehlen.“
Marlene K.
Eigentümerin
„Bei unserem nicht gerade einfachen Erbfall auf Sylt (Westerland) hat uns das Verkehrswertgutachten von Herrn Weiß wirklich gut durch den Prozess getragen. Martin Weiß hat uns ein auch für Laien nachvollziehbares Gutachten erstellt. Die Infos, die wir brauchten, waren perfekt dokumentiert. Unsere Interessen wurden genau berücksichtigt und die Bewertung war sehr gut ausformuliert. Das Nachlassgericht hatte keinerlei Rückfragen.“
Thomas W.
Sprecher einer Erbengemeinschaft
„Herr Weiß war eine perfekte Empfehlung für unser Anliegen. Für die Finanzierung eines Mehrfamilienhauses in Berlin-Mitte brauchten wir neben der Marktwertanalyse auch einen Beleihungswert. Die von Martin Weiß erarbeiteten Unterlagen wurden von unserer Bank direkt akzeptiert. Die Zusammenarbeit war vollkommen reibungslos.“
John R.
Investor
„Wir brauchten sehr kurzfristig eine Kurzbewertung für unsere Ferienwohnung in Keitum auf Sylt. Für unsere Entscheidung war schon diese erste Zusammenarbeit mit Herrn Weiß eine sehr gute Grundlage. Später haben wir Herrn Weiß mit einem Vollgutachten beauftragt. Auch hier waren wir sehr zufrieden. Dieser Gutachter arbeitet schnell, zuverlässig und kann seine Einschätzungen sehr gut kommunizieren. Klare Empfehlung für alle, die ein ähnliches Anliegen haben.“
Sibylle und Andreas L.
Eigentümer
„Als es um den Zugewinnausgleich im Rahmen meiner Scheidung ging, war die gutachterliche Stellungnahme entscheidend. Das Gutachten von Herrn Weiß war methodisch sauber, vergleichswert- und ertragswertbasiert, genau auf den Beweisbeschluss zugeschnitten. Man merkt, dass Herr Weiß wirklich gut im Thema steckt und viele nützliche Erfahrungen mitbringt. Die Zusammenarbeit mit ihm kann ich wärmstens empfehlen!“
Carola. H.
Rechtsanwältin
„Vor dem Kauf eines Mietshauses in Prenzlauer Berg in Berlin bekamen wir von Herrn Martin Weiß eine Plausibilisierung inkl. möglicher Szenarien für eine Modernisierung. Seine Einschätzungen zu Mieten und Leerständen waren Gold wert.“
Frank G.
Family Office
„Als Hausverwaltung brauchten wir eine neutrale Marktwertindikation für eine WEG in Berlin-Friedrichshain. Herr Weiß arbeitet ausgesprochen präzise und termintreu. Wir bekamen eine sehr gute Aufbereitung der Anlagen und Rechenwege. Bei ähnlichen Fragen werden wir uns jederzeit wieder an diesen Sachverständigen wenden.“
Klaus D.
Verwaltung
„Für eine steuerliche Fragestellung eines unserer Klienten hat der Sachverständige Herr Weiß die Wertermittlung transparent hergeleitet und mit Marktdaten des Gutachterausschusses belegt. Das Finanzamt hat die Steuererklärung unseres Klienten ohne Rückfragen zum Thema akzeptiert.“
Roland M.
Steuerberater
„Wir wollten unsere ETW in Berlin-Charlottenburg verkaufen und brauchten eine belastbare Wertermittlung nach ImmoWertV. Das Verkehrswertgutachten von Herrn Martin Weiß war sehr gut verständlich und half uns enorm bei der Preisverhandlung. Wir können Herrn Weiß auf jeden Fall weiterempfehlen.“
Marlene K.
Eigentümerin
„Bei unserem nicht gerade einfachen Erbfall auf Sylt (Westerland) hat uns das Verkehrswertgutachten von Herrn Weiß wirklich gut durch den Prozess getragen. Martin Weiß hat uns ein auch für Laien nachvollziehbares Gutachten erstellt. Die Infos, die wir brauchten, waren perfekt dokumentiert. Unsere Interessen wurden genau berücksichtigt und die Bewertung war sehr gut ausformuliert. Das Nachlassgericht hatte keinerlei Rückfragen.“
Thomas W.
Sprecher einer Erbengemeinschaft
„Herr Weiß war eine perfekte Empfehlung für unser Anliegen. Für die Finanzierung eines Mehrfamilienhauses in Berlin-Mitte brauchten wir neben der Marktwertanalyse auch einen Beleihungswert. Die von Martin Weiß erarbeiteten Unterlagen wurden von unserer Bank direkt akzeptiert. Die Zusammenarbeit war vollkommen reibungslos.“
John R.
Investor
„Wir brauchten sehr kurzfristig eine Kurzbewertung für unsere Ferienwohnung in Keitum auf Sylt. Für unsere Entscheidung war schon diese erste Zusammenarbeit mit Herrn Weiß eine sehr gute Grundlage. Später haben wir Herrn Weiß mit einem Vollgutachten beauftragt. Auch hier waren wir sehr zufrieden. Dieser Gutachter arbeitet schnell, zuverlässig und kann seine Einschätzungen sehr gut kommunizieren. Klare Empfehlung für alle, die ein ähnliches Anliegen haben.“
Sibylle und Andreas L.
Eigentümer
„Als es um den Zugewinnausgleich im Rahmen meiner Scheidung ging, war die gutachterliche Stellungnahme entscheidend. Das Gutachten von Herrn Weiß war methodisch sauber, vergleichswert- und ertragswertbasiert, genau auf den Beweisbeschluss zugeschnitten. Man merkt, dass Herr Weiß wirklich gut im Thema steckt und viele nützliche Erfahrungen mitbringt. Die Zusammenarbeit mit ihm kann ich wärmstens empfehlen!“
Carola. H.
Rechtsanwältin
„Vor dem Kauf eines Mietshauses in Prenzlauer Berg in Berlin bekamen wir von Herrn Martin Weiß eine Plausibilisierung inkl. möglicher Szenarien für eine Modernisierung. Seine Einschätzungen zu Mieten und Leerständen waren Gold wert.“
Frank G.
Family Office
„Als Hausverwaltung brauchten wir eine neutrale Marktwertindikation für eine WEG in Berlin-Friedrichshain. Herr Weiß arbeitet ausgesprochen präzise und termintreu. Wir bekamen eine sehr gute Aufbereitung der Anlagen und Rechenwege. Bei ähnlichen Fragen werden wir uns jederzeit wieder an diesen Sachverständigen wenden.“
Klaus D.
Verwaltung
„Für eine steuerliche Fragestellung eines unserer Klienten hat der Sachverständige Herr Weiß die Wertermittlung transparent hergeleitet und mit Marktdaten des Gutachterausschusses belegt. Das Finanzamt hat die Steuererklärung unseres Klienten ohne Rückfragen zum Thema akzeptiert.“
Roland M.
Steuerberater
Das kann ich für Sie tun
Fundierte Markt- und Beleihungswertermittlung von Immobilien für Vermögensaufstellungen
Beleihungsfähige Gutachten für Banken und Finanzierungen
Präzise Ermittlung der Restnutzungsdauer nach
ImmoWertV
Steuerlich relevante Aufteilung in Grundstücks- und Gebäudewert für AfA
Rechtssichere Bewertungen bei Erbschaft, Scheidung oder Unternehmensbilanz
Schreiben Sie mir Ihr Anliegen
Meine Kompetenzen für Ihre Immobilienprojekte
  • mehrjährige Berufspraxis als diplomierter Bauingenieur mit spezialisierter Weiterbildung
  • vielfältige Erfahrungen im Projektmanagement von Großbaustellen
  • langjährige Erfahrungen mit der Verwaltung, Vermietung und Vermarktung von Immobilien
  • erfolgreicher Aufbau eines eigenen Immobilienbestandes inklusive Facility Management Strukturen
  • komplexes Wissen zu allen Wertschöpfungen einer Immobilie
  • strategisches Denken und schnelle Integration von Lösungsansätzen
  • kommunikatives und sicheres Auftreten im Kontakt mit Behörden
  • flexible und zuverlässige Arbeitsweise mit nachvollziehbaren Berechnungsgrundlagen und Resultaten
  • souveränes Zeitmanagement und klarer Zielfokus auf das gewünschte Ergebnis
Martin Weiß
Diplom-Bauingenieur (TU)
Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S)
Sprengnetter Zertifizierung
Gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S)
Geprüfte Fachkompetenz
Zertifizierter Sachverständiger ZIS Sprengnetter Zert (S)
FAQ
Warum sollte ich Sie mit der Wertermittlung beauftragen?
Weil Sie von mir eine unabhängige, nachvollziehbare und seriöse Bewertung nach ImmoWertV erhalten. Meine Gutachten bieten Ihnen eine belastbare Grundlage für alle weiteren Verhandlungen und Entscheidungen. Vor allem bei einer Finanzierung ist eine wasserfeste Wertermittlung zwingend.
Ich bin seit 25 Jahren in unterschiedlichen Bereichen rund um Immobilien tätig. Als Bauingenieur kenne ich mich in der Materie aus. Ich habe ein gutes Gespür für die richtigen Fragen zur richtigen Zeit und bin es gewohnt, genau hinzuschauen. So kann ich meine Auftraggeber sicher ans Ziel bringen.
Worin liegt der Vorteil eines Sachverständigen gegenüber Online-Rechnern?
Online-Tools liefern immer nur Grobwerte. Ich bewerte objektspezifisch, also nach Lage, Zustand, Baurecht, Ertrag.
Für meine Gutachten besichtige ich gemeinsam mit Ihnen das Objekt und ermittle alle spezifischen Eigenschaften der Immobilie. Die Herleitung meines Gutachtens dokumentiere ich transparent und nachvollziehbar. Mit meinen Bewertungen haben Sie belastbare Zahlen für alle weiteren Entscheidungen. Das alles kann ein Online-Rechner Ihnen nicht bieten.
Für wen arbeiten Sie typischerweise?
Ich arbeite als Sachverständiger für Eigentümer, Käufer, Family Offices, Steuerberater, Rechtsanwälte sowie finanzierende Banken.
Ich biete langjährige Erfahrungen bei der Bewertung und Begutachtung von kleinen bis größeren Immobilien – vom Einfamilienhaus über ETW / WEG bis hin zu Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Objekten.
Bieten Sie ein kurzes Erstgespräch an?
Selbstverständlich. Ein unverbindliches telefonisches Erstgespräch zur Zielklärung und zum sinnvollen Leistungsumfang führe ich gerne vorab mit Ihnen.
Die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit ist ein beiderseitiges Vertrauen. Ein Erstgespräch trägt dazu bei.
Wie schnell erhalte ich mein Ergebnis?
Nach Sichtung Ihrer Unterlagen benenne ich einen verbindlichen Zeitrahmen.
Meine Kurzbewertungen liegen Ihnen oft binnen weniger Werktage vor. Vollgutachten erhalten Sie abhängig von der Datenlage und der Komplexität Ihrer Immobilie. Hierzu ohne Kenntnis der Sachlage feste Zeiten zu benennen, halte ich nicht für seriös.
Welche Region decken Sie mit Ihren Gutachten ab?
Mein Schwerpunkt ist Norddeutschland (u. a. Sylt und Schleswig-Holstein) sowie Berlin und Brandenburg. Bewertungen und Gutachten in anderen Regionen übernehme ich auf Anfrage und nach Kapazität.
Wie unterstützen Sie mich in Preis- und Vertragsverhandlungen?
Auf Wunsch bereite ich die wichtigsten Argumente für eine Bewertung komprimiert auf (z. B. „Value-Brief“ für Verhandlungen) und erläutere Ihnen die sogenannten Kerntreiber des Werts. Dazu gehören solche Kriterien wie Wachstum, Effizienz und finanzieller Wert.
Übernehmen Sie die Unterlagenbeschaffung für eine Bewertung?
Ja, auf Wunsch kann ich die Beschaffung von notwendigen Unterlagen und Dokumenten für Sie übernehmen.
Sofern Sie mir eine Vollmacht erteilen, hole ich wichtige Informationen wie Grundbucheintrag, Flurkarte, Baulasten, WEG-Unterlagen direkt bei zuständigen Ämtern und Verwaltungen für Sie ein.
Wie liefern Sie das Ergebnis Ihrer Bewertung?
Sie erhalten von mir das Ergebnis meiner Bewertung digital (PDF) und auf Wunsch auch auf Papier per Post.
Relevante Anlagen (Grundlagen, Rechenwege, Fotos, Pläne) werden von mir so aufbereitet, dass Dritte, also auch Behörden und Banken, sie schnell nachvollziehen können.
Sind Sie als Gutachter bzw. Sachverständiger unabhängig?
Selbstverständlich bin ich unabhängig. Ich arbeite als Sachverständiger vollkommen weisungsfrei, ohne Vergütungsinteressen aus einem potenziellen Verkauf und strikt nach anerkannten Bewertungsstandards.
Welche Qualifikationen bringen Sie für Ihre Gutachtertätigkeit mit?
Ich bin diplomierter Bauingenieur mit spezialisierter Weiterbildung, seit über 25 Jahren im Immobilienbereich tätig und setze auf konsequente Fortbildung.
Für meine Gutachtertätigkeit bin ich nach Sprengnetter zertifiziert. Diese Sachverständigen-Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist ein deutschlandweit und international anerkannter Nachweis für Fachwissen, Berufserfahrung und Marktkenntnis.
Meine Gutachten erstellte ich auf methodisch sicherer Grundlage und auf Basis meiner langjährigen und erfolgreichen Berufspraxis.
Wie sieht es mit Datenschutz und Vertraulichkeit bei Ihrer Tätigkeit als Gutachter aus?
Bei mir sind Ihre Angaben absolut sicher. Alle Informationen zu Ihnen und Ihrer Immobilie behandle ich in jeder Hinsicht vertraulich.
Ihre Daten werden von mir nur für die Durchführung meines Auftrags, also nur für die von Ihnen beauftragten Gutachten und Bewertungen verwendet.
An Dritte wird von mir nichts weitergegeben. Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn Sie mich ausdrücklich dazu ermächtigen.
Was kostet eine Bewertung?
Die Kosten für meine Gutachten und Bewertungen Ihrer Immobilie richten sich ausnahmslos nach der Honorarrichtlinie der BVS.
Mein verbindliches Angebot erhalten Sie als PDF oder auf Papier. Alle Schritte, die für die Bewertung notwendig sind, erläutere ich transparent, nachvollziehbar und ohne versteckte Posten.
Grundlage für meine Bewertung ist die umfängliche Sichtung der Objektunterlagen und ein klar benanntes Ziel, zu welchem Zweck Ihnen mein Gutachten dienen soll.
Arbeiten Sie auch für Gerichte und behördliche Verfahren?
Ja, ich bin auch für Gerichte und bei Verfahren tätig, in denen Behörden eine wichtige Rolle spielen.
Den für Gerichtsverhandlungen notwendigen Umfang und die Art und Weise der Darstellung stimme ich bei Bedarf mit Ihrem Rechtsbeistand ab. Denn Form und Tiefe des Gutachtens müssen zum jeweiligen Verfahren und der betreffenden Behörde passen.
Diese differenzierte Herangehensweise und meine individuelle Expertise können Sie nicht von einem Online-Tool erwarten.
Können Sie mit Ihren Gutachten die Finanzierungen bei einem Immobilienerwerb unterstützen?
Auf Wunsch ergänze ich den Beleihungswert (in Anlehnung an BelWertV), sofern dies Bestandteil des Auftrags ist und die Bankvorgaben vorliegen. Näheres erläutere ich Ihnen gerne im persönlichen Gespräch im Rahmen einer Beauftragung.
Was ist der Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB?
Der Verkehrswert einer Immobilie ist der Preis, der an einem Stichtag für die Wertermittlung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr voraussichtlich zu erzielen wäre. Die Ermittlung des Verkehrswerts erfolgt unter Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten, der tatsächlichen Eigenschaften und Lage des Grundstücks.
Nach welchen Regeln bewerten Sie eine Immobilie?
Die Bewertung Ihrer Immobilie nehme ich auf Basis der ImmoWertV 2021 und der zugehörigen Wertermittlungsrichtlinien vor.
Grundlage für die Wertermittlung sind Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren (dies wird je nach Objektart und Datenlage entschieden).
Wann brauchen wir ein Gutachten für unsere Immobilie?
Typische Anlässe für ein Gutachten sind Kauf oder Verkauf, Erbschaft oder Schenkung. Sinnvoll ist ein Gutachten für den Zugewinnausgleich bei Scheidung oder steuerliche Zwecke (z. B. gegenüber dem Finanzamt), Vermögensübersicht, Finanzierung oder Refinanzierung. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist ein Gutachten nötig bzw. zwingend.
Bei allen diesen Anlässen gilt: Unsicherheiten bei der Bewertung einer Immobilie können zu Fehlentscheidungen und erheblichen finanziellen Einbußen bzw. Verlusten führen. Ein Gutachten stattet Sie mit verlässlichen und seriösen Informationen und Daten aus. Sie erhalten von mir eine unabhängige, nachvollziehbare Bewertung nach ImmoWertV.
Erstellen Sie Beleihungswerte für Banken?
Ja, auf Wunsch ermittle ich zusätzlich einen Beleihungswert in Anlehnung an die BelWertV.
Entscheidend ist, dass dies ein vereinbarter Bestandteil des von Ihnen erteilten Auftrags ist. Die erforderlichen Bankvorgaben und Unterlagen müssen mir dazu vorliegen.
Welche Unterlagen benötige ich für ein Gutachten bei Ihnen?
Der Umfang der Unterlagen ist abhängig vom Objekt und von Ihrem Anliegen.
Voraussetzung sind: • ein aktueller Grundbuchauszug • die Liegenschaftskarte / Flurkarte • Bauzeichnungen / Grundrisse • Wohn- und Nutzflächenberechnung • Teilungserklärung (bei WEG) • Protokolle und Wirtschaftsplan (WEG) • Miet- und Pachtverträge • Nachweise zu Modernisierungen • Energieausweis • Auskünfte zu Baulasten und Erschließung
Je nach Anliegen variiert diese Aufzählung. Was genau Sie benötigen, erläutere ich Ihnen nach Kenntnis der Sachlage. Unnötige Arbeit auf Ihrer Seite möchte ich vermeiden.
Ist eine Vor-Ort-Besichtigung der Immobilie durch Sie erforderlich?
Eine Besichtigung Ihres Objekts gehört zu meinem Angebot als Gutachter und ist die Voraussetzung für eine seriöse Bewertung. Ich prüfe persönlich den Zustand Ihrer Immobilie, bewerte Qualität und Lage, informiere mich über Modernisierungen oder besondere Merkmale.
Messwerte und Zustand Ihrer Immobilie werden von mir nach der Besichtigung ausführlich dokumentiert, selbstverständlich auch fotografisch, und sind damit nachvollziehbar und transparent dargestellt.
Geht es bei Ihrer Anfrage um reine Plausibilität der vorliegenden Informationen kann ich ausnahmsweise ohne Vor-Ort-Termin bewerten. Dies gilt, wenn die Datenlage das zulässt und auf dieser Basis seriöse Aussagen zu treffen sind. Ob das für Ihr Anliegen zutrifft, entscheide ich fallbezogen.
Wie läuft der Prozess bei einer Bewertung inklusive Gutachten ab?
Kurz zusammengefasst läuft der Prozess einer Bewertung wie folgt ab: → Auftrag & Zieldefinition → Unterlagencheck → Besichtigung Ihrer Immobilie → Marktrecherche und Datensichtung → Wertermittlung → Gutachtenversand digital (als PDF) und / oder analog (per Post)
Wie unterscheiden sich Kurzbewertung, Stellungnahme und Vollgutachten?
Kurzbewertung: Bei der Kurzbewertung handelt es sich um eine komprimierte Einschätzung. Kurzbewertungen sind sinnvoll für erste interne Entscheidungen.
Gutachterliche Stellungnahme: Für die gutachterliche Stellungnahme fokussiere ich mich auf bestimmte Fragen und Anforderungen (z. B. Plausibilität).
Vollgutachten: Das Ergebnis eines Vollgutachtens beruht auf einer ausführlichen Bewertung, mit Dokumentation von Grundlagen, Verfahren und Rechenwegen. Vollgutachten sind für Behörden, Banken und Gerichte meist die erste Wahl.
Sind Ihre Gutachten für Immobilien „gerichtsfest“?
Meine Vollgutachten sind methodisch nach ImmoWertV aufgebaut und nachvollziehbar begründet.
Ob ein Gericht ein Gutachten akzeptiert, hängt vom Verfahrensstand und Beweisbeschluss ab. Beides kann ich nicht beeinflussen. Ich kann dafür sorgen, dass alle notwendigen Informationen zu Ihrer Immobilie transparent und nachvollziehbar aufbereitet sind.
Auf Wunsch stimme ich den Umfang des Gutachtens mit Ihrem Rechtsbeistand ab. Denn sicher ist sicher.
Welche Datenquellen verwenden Sie?

Meine Gutachten beruhen auf den folgenden Quellen: • Bodenrichtwerte und Marktdaten der Gutachterausschüsse • Kaufpreissammlungen • Marktberichte (soweit zugänglich) • Mietspiegel • Vergleichsobjekte • Bau- und Planungsrecht • objektspezifische Unterlagen • eigene Auswertungen • Vororttermin
Bei allen genannten Aspekten kann ich auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Ich bin seit 25 Jahren rund um Immobilien und die Bewertung von Immobilien tätig.
Welche Faktoren beeinflussen den Wert einer Immobilie am stärksten?
Wichtige Kriterien für die Objektbewertung sind die Lage bis hin zur Mikrolage, die baurechtliche Situation, Art und Zustand des Objekts, Größe und Grundrissqualität.
Zusätzlich spielen bei der Wertermittlung eine bereits erfolgte oder anstehende Modernisierung, Mieten und Leerstand (bei Renditeobjekten) sowie das Marktumfeld zum Stichtag eine wichtige Rolle.
Wie lange dauert eine Bewertung bei Ihnen?
Meine Bewertungen sind abhängig von Objektart und Datenlage. Sind Ihre Unterlagen unvollständig, verlängert das auch meinen Aufwand.
Nach Sichtung Ihrer Unterlagen kann ich Ihnen einen verbindlichen Zeitplan für mein Gutachten nennen. Dabei informiere ich Sie darüber, ob noch Dokumente fehlen und von Ihnen beschafft werden müssen.
Sie können jederzeit Auskunft über den Stand und Fortgang meiner Arbeiten für Ihr Gutachten von mir erhalten.
Sind die Kosten für Gutachten steuerlich absetzbar?
Ob das Gutachten steuerlich verwertbar ist, hängt vom Zweck ab (z. B. Werbungskosten, Betriebsausgaben, Nachlassregelung).
Klären Sie die Abzugsfähigkeit des von Ihnen benötigten Gutachtens am besten bereits im Vorfeld mit Ihrer Steuerberatung. Wir stellen die erforderlichen Rechnungsangaben bereit.
Können Modernisierungen oder Schäden im Gutachten berücksichtigt werden?
Modernisierungen und Schäden können für ein Gutachten eine wichtige Rolle spielen. Um sie zu berücksichtigen, benötige ich Nachweise. Hilfreich sind Rechnungen, sofern vorhanden auch bereits früher erstellte Gutachten und Fotos.
Auf Basis möglichst vollständiger Unterlagen kann ich Modernisierungen sachgerecht bewerten. Dazu gehört die realistische Einschätzung von Risiken und Kosten für Instandhaltung oder Behebung von Schäden.
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